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Bad Sachsa
Politischer Widerstand und Verfolgung Einen organisierten politischen Widerstand nach dem Machtwechsel 1933 hat es in Bad Sachsa angesichts des frühen Erfolgs der NSDAP nicht gegeben. Kommunistische und sozialdemokratische Funktionäre mussten jedoch wie andernorts mehrere Wellen von Hausdurchsuchungen ertragen. Auch erfolgten im Zuge der NS-Machtsicherung Verhaftungen, so vom SPD-Kreistagsabgeordneten Albert S., der 1933 zweimal für einige Tage in „Schutzhaft“ genommen wurde. Der Sozialdemokrat Willi Müller verlor seine Arbeit bei der Post und kam im Zuge einer reichsweiten Verhaftungswelle nach dem Attentatsversuch des 20. Juli 1944 für sechs Wochen in das KZ Buchenwald. Auch das Hören von sogenannten „Feindsendern“ konnte zu teils extremen Strafen führen: Der Kommunist Albert Vieth wurde aus diesem Grunde 1941 zu drei Jahren Haft verurteilt und starb 1944 in einem Arbeitslager. Willi Müller wurde nach Kriegsende Bürgermeister, später Stadtdirektor von Bad Sachsa. Jüdisches Leben und Verfolgung In Bad Sachsa lebte 1933 ein als jüdisch geltender Einwohner, Rechtsanwalt Dr. Meyer, der jedoch zum Christentum übergetreten war. Vermutlich eher aufgrund seiner politischen Haltung hatte er früh gegen Widerstand zu kämpfen und war Diffamierungen ausgesetzt. Er war seit 1918 Stadtverordneter einer lokalen konservativ-bürgerlichen Liste und hatte es sich mit den Verfechtern einer bürgerlichen, gegen die Sozialdemokratie gerichteten „Einheitsfront“ verdorben. Kurz nach dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ von April 1933 musste er seine Kanzlei schließen, wogegen er durch eine Unterschriftensammlung an das Preußische Innenministerium protestierte, die von 74 Bürger der Stadt unterstützt wurde. Diese wurden daraufhin von der Stadt unter Druck gesetzt, ihre Unterschrift bei der Kreisleitung zu widerrufen, die Kanzlei blieb geschlossen. In der Nacht vor seiner Deportation 1942 nahm sich Dr. Meyer das Leben. Eine andere Einwohnerin wurde in ein Konzentrationslager deportiert. Die 1912 geborene Golda-Maria Ebschütz hatte den propagierten Endsieg bezweifelt und war – so die Vermutung von Markus Jaeger – daraufhin vermutlich willkürlich zur „Halbjüdin“ erklärt und deportiert worden. Im Gedenkbuch ist sie mit dem Vermerk der Deportation im März 1943 nach Auschwitz gelistet. Kinder der Widerstandsgruppe 20. Juli Im 1936 eingerichteten Bremer Kinderheim im Borntal, Bad Sachsa, kurz darauf in ein Kindererholungsheim des Gaues Weser-Ems (NS-"Volkswohlfahrt") umgewidmet, wurden 1944 unter strengster Geheimhaltung die jüngeren Kinder der verhafteten Widerständler des 20. Juli um Claus Graf Stauffenberg interniert. In den Akten wurden sie als „Sonderbelegung“ geführt. Den 46 Kindern im Alter zwischen zehn Tagen und 15 Jahren wurde in der von Reichsführer SS Heinrich Himmler angeordneten „Sippenhaft“ ihre Identität und Erinnerung genommen, sie bekamen neue Namen, Erinnerungsstücke wie Fotos waren verboten. Die Jüngeren sollten von SS-Familien adoptiert werden, die Älteren in nationalpolitischen Erziehungsanstalten „erzogen“ werden. Ihre Mütter und älteren Geschwister waren in Gefängnissen oder Konzentrationslager interniert, ihre Väter wurden hingerichtet. Im Oktober des Jahres durften viele der Kinder aus dem Borntal in ihre Familien zurückkehren, die „Sippenhaft“ wurde letztlich doch nur begrenzt durchgesetzt. Es wurde pro Einzelfall entschieden, lediglich die Familie Stauffenberg sollte in jedem Fall weiter in Haft verbleiben. Bombenangriffe verhinderten die ‚Evakuierung’ der übrigen 14 Kinder um Ostern 1945; ihnen blieb damit der Transport in das KZ Buchenwald erspart. Nach Kriegsende wurde in den Gebäuden im Borntal ein Kinderkrankenhaus eingerichtet, es bestand bis 1992. Seit 2001 befindet sich auf dem Gelände ein Campingplatz. ... und zahlreiche weitere Beispiele Eine oppositionelle Haltung gegenüber dem nationalsozialistischen Regime war nicht allein Sache der Arbeiterschaft, sondern zum Teil auch im Bürgertum evident. So wurde der Fabrikbesitzers Emil Lohoff 1935 in „Schutzhaft“ genommen und im Polizeigefängnis Nordhausen inhaftiert, da er durch negative Äußerungen „Unruhe gestiftet“ hätte. Anschließend wurde ihm der Aufenthalt im Regierungsbezirk Erfurt, zu dem Bad Sachsa damals gehörte, verboten.
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