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    Glossar

    Zwangssterilisation

     

    Mindestens 350.000 Personen wurden während des Nationalsozialismus zwangssterilisiert, d.h. der medizinische Eingriff wurde gegen ihren freien Willen vorgenommen. Dies sollte der „Verhinderung rassisch minderwertigen Nachwuchses“ dienen. Opfer wurden viele verschiedene Personengruppen, die in der NS-Weltanschauung als ‚minderwertig’ galten: vermeintlich kriminelle Personen, so genannte „Asoziale“, psychisch Kranke, körperlich Behinderte und durch (vermeintliche) Erbkrankheiten belastete Personen. Die Sterilisation wurde meist von einem Arzt beantragt und auf der Grundlage der Entscheidungen von „Erbgesundheitsgerichten“ durchgeführt.

     

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