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Glossar Zwangsarbeit
Zwangsarbeit bezeichnet allgemein unter Androhung von Strafe ausgeführte Arbeit, die in der Regel nicht oder so gut wie nicht entlohnt wird. In der Zeit des Nationalsozialismus arbeiteten ca. 14-15 Millionen ausländische Menschen als Zwangsarbeiter im Deutschen Reich. In diesen Zahlen sind jene vernachlässigt, die während der Transporte starben oder in ihren Heimatländern für Deutschland arbeiten mussten. Zwangsarbeiter wurden in sämtlichen Bereichen eingesetzt - von Landwirtschaft über Handwerk und Industrie bis hin zum öffentlichen Sektor und Privathaushalten. Die menschenverachtende Ausbeutung von Arbeitskräften war während des Zweiten Weltkrieges die zentrale Stütze der deutschen Wirtschaft. Wurden anfangs zivile ausländische Personen (Zivilarbeiter) noch angeworben, sich freiwillig zu melden, führte der immer weiter steigende Bedarf an Arbeitskräften im Verlauf des Krieges dazu, dass die Menschen gezwungen wurden, sich „freiwillig“ zu melden, oder es wurden, wie es in Osteuropa schon von Anfang an Praxis war, regelrechte Menschenjagden veranstaltet und Personen sogar von der Straße weg verhaftet. Je nach Herkunft ergaben sich dabei Unterschiede bei den Lebens- und Arbeitsbedingungen. Vor allem sowjetische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene hatten mit härtesten Bedingungen zu kämpfen, da sie in der nationalsozialistischen Weltanschauung als "rassisch minderwertig“ galten. Italienischen Gefangenen wurde ab 1943 der Schutz der Genfer Konvention und damit der Kriegsgefangenenstatus bewusst verweigert, sie galten als „Verräter“ (vgl. „Italienische Militärinternierte“). Um internationale Auflagen der Behandlung von Kriegsgefangenen zu umgehen, wurden zudem viele gefangene Soldaten rechtswidrig in den Zivilarbeiterstatus überführt. Auch wurde teils das internationale Verbot von Zwangsarbeit für Offiziere missachtet. Bis in die 1980er Jahre wurden zivile Zwangsarbeiter nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt, eine Entschädigung durch die BRD und die Industrie erfolgte erst Ende der 1990er Jahre aufgrund des politischen Drucks aus den USA. Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde von Staat und Wirtschaft ins Leben gerufen und zu gleichen Anteilen finanziert. Die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter erhielten eine Einmalzahlung von 5000 bis 7700 Euro. Grundsätzlich davon ausgenommen waren kriegsgefangene Zwangsarbeiter und so genannte Italienische Militärinternierte. Der Einsatz von KZ-Häftlingen zu Zwangsarbeit war für das NS-Regime eine Möglichkeit, unliebsame Bevölkerungsgruppen durch „Vernichtung durch Arbeit“ auszuschalten bzw. sie als billige und dringend benötigte Arbeitsressourcen für die lokale Wirtschaft oder Kriegswirtschaft auszubeuten. KZ-Außenlager wurden wie in Bad Gandersheim, Duderstadt oder Osterode bei Betrieben angesiedelt oder aber Betriebe – wie die Fa. Piller in Moringen – siedelten sich aufgrund der billigen Arbeitskräfte nahe eines bestehenden KZ an. Eine vierte Gruppe von Zwangsarbeitern bildeten seit Ende 1938 im Deutschen Reich lebende Juden. Bei Bedarf konnte der Einsatz von so genannten "Judenkolonnen“ (geschlossenen Gruppen arbeitsloser Juden) beantragt werden; eine normale, fair bezahlte Arbeit war für sie im Deutschen Reich kaum noch möglich. 1940 / 41 wurde die Arbeitpflicht auf alle jüdischen Männer bis 55 und Frauen bis 50 ausgedehnt, auch wenn sie nicht von staatlicher Unterstützung lebten. Der Lohn sollte noch unter der niedrigsten Stufe für Hilfsarbeiter liegen. Vor Deportation in die Vernichtungslager schützte eine solche Zwangsarbeit jedoch nicht.
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