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    Glossar

    Arbeits- / Werkhaus

     

    Während des Kaiserreichs gehörten Werk- und Arbeitshäuser zu den wichtigsten Instrumenten der Armenpolitik. Sie waren Haftanstalten für sogenannte „Asoziale“, hierunter fielen u. a. ‚Landstreicher’, ‚Alkoholiker’ oder ‚Prostituierte’. Die Inhaftierten mussten zwangsweise in anstaltseigenen Werkstätten arbeiten. Somit waren sie nicht nur aus der Öffentlichkeit ‚entfernt’ sondern brachten dem Staat auch noch einen Gewinn ein. Die Legitimation war eine pseudo-erzieherische. Häufig wurde eine Internierung als sogenannte „Korrektionshaft“ nach einem Gefängnisaufenthalt verhängt.

    Während der Weimarer Republik gingen die Belegzahlen der Arbeitshäuser zurück. Mit Beginn der NS-Regierungszeit wurde jedoch auf die bestehenden Strukturen zurückgegriffen und die Arbeitshäuser wieder verstärkt genutzt. Ab 1934 wurde schließlich eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit möglich.

    Auch in der späteren Bundesrepublik Deutschland waren Arbeitshäuser noch bis 1969 in Betrieb.

     

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