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Glossar Mischehe
Als „Mischehen“ wurden Ehen zwischen so genannten „Ariern“ und Juden bezeichnet, wobei hier nicht die Konfession bestimmte, wer Jude war, sondern die nationalsozialistischen Rasse-Kriterien dies festlegten. Bereits ab 1935 war die Schließung von „Mischehen“ verboten. Vor 1935 bestehende Ehen blieben zwar unangetastet, jedoch erhöhte sich die Scheidungsrate hier auf Grund des Drucks der Öffentlichkeit und politischer Repressalien. Die jüdischen Ehepartner in bestehenden „Mischehen“ waren zunächst von einigen judenfeindlichen Erlassen ausgenommen, und die Ehe schützte sie vor einer Deportation. Anfang 1945 wurde jedoch begonnen, auch diese als jüdisch geltenden Personen in Konzentrationslager zu deportieren.
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