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    Glossar

    Judenhaus

     

    Nachdem im Dezember 1938 jüdische Besitzer im Zuge der so genannten „Arisierung“ jüdischen Besitzes ihre Immobilien (oft weiter unter Wert) verkaufen mussten, lockerte das „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“ 1939 zum einen den Mieterschutz jüdischer Mieter und ermöglichte zum anderen, jüdische Mieter anzuweisen, jüdische Untermieter aufzunehmen. Die Einweisungen in ein solches „Judenhaus“ erfolgten meist durch die Gestapo. „Judenhäuser“ waren insofern ein Vorläufer der späteren Ghettoisierung von Juden.

     

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