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Glossar Homosexualität
Schon in der Weimarer Republik war Homosexualität unter Männern nach §175 des Reichstrafgesetzbuches strafbar, wurde jedoch als „Vergehen“ mit vergleichsweise milden Strafen geahndet. Im Sommer 1934 begann die offene Verfolgung homosexueller Männer im Nationalsozialismus. 1935 wurde der betreffende §175 verschärft, Homosexualität galt nun als ein Verbrechen, Repression und Verfolgung nahmen zu. Im Jahr darauf wurde die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ gegründet, wodurch die Verfolgung zentralisiert wurde. In den späteren Konzentrationslagern waren die Inhaftierten durch rosa Winkel gekennzeichnet. Sie standen in den Häftlingshierarchien mit auf der untersten Stufe. Viele wurden zudem zwangssterilisiert oder in psychiatrische Anstalten überwiesen, wo sie „geheilt“ werden sollten. Weibliche Homosexualität war, wenn auch geächtet, nie offiziell strafbar. Die betreffenden Frauen wurden aber durchaus unter anderen Gesichtspunkten, als so genannte „Asoziale“, in „Schutzhaft“ genommen. Der §175 bestand im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert fort.
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